Die Beihilfe im Referendariat

Die Beihilfe ist eine Leistung für alle Personen mit Beamtenstatus

Auch im Referendariat bzw. Vorbereitungsdienst wirst du verbeamtet. Du hast den Beamtenstatus auf Widerruf.

Die Beihilfe ist nichts anderes als ein Zuschuss deines Dienstherrn für effektiv entstandene Kosten im Gesundheitssystem. Das bedeutet nichts anderes, als dass das Land über deine zuständige Beihilfestelle einen Teil deiner Arztrechnungen bezahlt. In der Regel liegt der Anteil der Beihilfe bei 50%.

Anders als man es normalerweise kennt, beteiligt sich der Dienstherr mit der Beihilfe nicht an deinen Krankenversicherungsbeiträgen, sondern wirklich nur an den tatsächlichen Kosten, die bei Arztbesuchen entstehen.

Beihilfe... und nun?

Durch die Beihilfe hast du die Möglichkeit dich privat zu versichern, da die private Krankenversicherung beihilfekonforme Tarife anbietet, die dir die restlichen 50% der entstehenden Kosten absichern können. Ein besonderer Vorteil ist hier, dass die private Krankenversicherung sehr günstige Anwärtertarife mit sehr guten Ausbildungskonditionen anbietet.

Wenn du in der gesetzlichen Krankenkasse bleiben möchtest, kannst du in der Regel leider nicht von den Beihilfeleistungen profitieren und musst dich zu 100% gesetzlich versichern.

Dadurch musst du in Summe nicht nur wesentlich höhere Beiträge in der gesetzlichen Krankenkasse zahlen, sondern verwirkst auch die Chance auf eine individuelle private Absicherung.

Was kostet die Krankenversicherung im Referendariat?

Die Kosten der Krankenversicherung

Eine pauschale Aussage lässt sich hier schwer treffen, da die Beiträge immer individuell ermittelt werden müssen.

In der Regel zahlt man in der gesetzlichen Krankenkasse ca. 260€ pro Monat. In der privaten Krankenversicherung hingegen zahlt man im Schnitt durch die Beamtenanwärtertarife lediglich 70€ bis 90€ pro Monat.

Wichtig: Die Beihilfe ist nicht in jedem Bundesland identisch!

Jedes Bundesland hat eigenständige Regelungen zur Beihilfe, deswegen muss je nach Bundesland individuelle Beihilfetarife angeboten werden.

Beihilfesätze der Bundesländer

Hier findest du eine Übersicht der Beihilfesätze

Beihilfebemessungssätze pro Person: stationär, ambulant und Zahn.

Für Hessen, Bremen und Baden-Württemberg gelten andere Beihilfesätze.

50%

Beihilfeberechtigte Person

70%

Beihilfeberechtigte Person mit mehr als einem Kind

70%

Versorgungsempfänger

80%

Berücksichtigungsfähige Kinder

70%

Berücksichtigungsfähige Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner

Hessen

In Hessen steigt der Beihilfesatz für jede weitere beihilfeberechtigte Person um 5% bis zu einem Maximum von 70% im ambulanten und Zahnbereich und 85% im stationären Bereich während der Beschäftigung. Als Versorgungsempfänger*in sogar auf bis zu 80% und 85%.

Beihilfebemessungssätze für Hessen während der Beschäftigung

50%

Ambulant + Zahn

65%

Stationär

Beihilfebemessungssätze für Hessen als Versorgungsempfänger*in

60%

Ambulant + Zahn

75%

Stationär

Bremen

In Bremen erhält man während der Beschäftigung für jede beihilfeberechtigte Person einen um 5% erhöhten Beihilfesatz, bis zu einem Maximum von 70%. Wohingegen man als Versorgungsempfänger*in für die erste beihilfeberechtigte Person schon 10% zusätzlich erhält und für jede weitere dann 5% bis zu einem Limit von 80%.

Beihilfebemessungssätze für Bremen während der Beschäftigung

50%

Ambulant + Zahn

50%

Stationär

Beihilfebemessungssätze für Bremen als Versorgungsempfänger*in

55%

Ambulant + Zahn

55%

Stationär

Baden-Württemberg

Gilt für alle Verbeamtungen ab 01.01.2013 (Bei andauernder Pflegebedürftigkeit gelten die Beihilfesätze des Bundes)

50%

Beihilfeberechtigte Person

50%

Beihilfeberechtigte Person mit mehr als einem Kind

50%

Versorgungsempfänger

80%

Berücksichtigungsfähige Kinder

50%

Berücksichtigungsfähige Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner

Was passiert nun mit einer Arztrechnung?

Beihilfestelle - Die Erstattung deiner Rechnung

Mittlerweile kannst du in fast jedem Bundesland deine Arztrechnungen mit Hilfe der E-Beihilfe einreichen. Hier stehen dir sowohl eine Handy-App und auch Onlineportal zur Verfügung.

Das bedeutet, dass du lediglich deine Rechnungen fotografieren musst und dann einfach an deine Beihilfestelle zur Erstattung weiterleiten kannst.

Ein wichtiger Tipp zur Beihilfe!

Da die Beihilfe nicht immer alles erstattet, solltest du unbedingt darauf achten, dass du einen Beihilfeergänzungstarif in deiner Krankenversicherung einschließt.

 Der Beihilfeergänzungstarif kann nämlich Rechnungskürzungen der Beihilfe auffangen und verhindert somit, dass du einen Teil der Rechnung selbst zahlen musst.

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